1. Unsere Angebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen. Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt dem jeweiligen Eigentümer vorbehalten.
2. Alle unsere Angebote und sonstigen Mitteilungen sind nur für den Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit einem nachgewiesenen Objekteigentümer zu Stande, ist der Verursacher verpflichtet uns den Schaden in der Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.
3. Ist eine nachgewiesene Vertragsabschlussgelegenheit bereits unabhängig von uns bekannt, besteht die Verpflichtung uns diese unter Offenlegung der Informationsquelle unverzüglich mitzuteilen.
4. Wird ein von uns angebotenes Objekt anderweitig angeboten, besteht die Verpflichtung dem/der Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bzgl. unserer Objekte abzulehnen.
5. Kommt ein Vertragsabschluss über eines der von uns angebotenen Objekte zustande, besteht die Verpflichtung uns dies unverzüglich mitzuteilen und die Vertragsbedingungen zu nennen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn ein Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird.
6. Dem ImmobilienService RheinRuhr ist ausdrücklich gestattet, auch für den jeweils anderen Teil (Vermieter/Verkäufer/Mieter/Käufer) tätig zu werden.
7. Wird ein Termin zu Objektbesichtigung, Objektab- oder übergabe nicht 48 Stunden vor dem Termin abgesagt und durch den Vertragspartner (Mieter, Käufer oder Verkäufer) nicht wahrgenommen, so wird sofort eine pauschale Gebühr in Höhe von 149,00 € (inkl. MwSt) ggf. zzgl. Fahrtkosten fällig.
8. Die generelle Vergügtung für jegliche Dienstleistungen durch uns beträgt z. Zt. 79,00 € netto zzgl. ges MwSt. in H. v. z. Zt. 19%, somit brutto 94,01 € pro Stunde und ist sofort nach Rechnungslegung fällig.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Vollkaufleute die Landeshauptstadt Düsseldorf.
10. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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